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§1 - GELTUNGSBEREICH DER AGB VON ..ONE..INTERNET..AGENCY GMBH & CO.KG:
Die vorliegende Fassung 3.0 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG regelt die Bedingungen, zu denen ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG und ihre verbundenen Unternehmen die Werbeanzeigen des Werbers schalten, und zwar
(a) auf den ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG gehörenden, oder von ihr beauftragten Web-Sites, Web-Pages und Internetdiensten, sowie auf allen neu- oder weiterentwickelten und von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG hinzugenommenen Web-Sites oder Internet-Dienste, gleichgültig, ob sie unter demselben Namen vermarktet oder angepriesen werden und mittels welcher internetfähiger Mittel sie abrufbar sind (z.B. mittels fester oder tragbarer Computer, Fernsehen oder Spielekonsolen),
(b) auf den „co-branded“ oder „white label“ Fassungen dieser Web-Sites, Web-Seiten oder Internet-Dienste, gleichgültig ob durch ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG oder Dritte vertrieben, und
(c) auf Softwareanwendungen, Dienstleistungen oder Bearbeitungsmittel von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG abweichende Bestimmungen für die jeweilige Werbeleistung haben Vorrang.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kunde von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG vor, bei oder nach Erteilung des Werbeauftrags geltend machen oder auf sonstige Art und Weise in das Vertragsverhältnis einzubeziehen sucht, sind selbst bei Kenntnisnahme durch ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG für die Ausführung dieses Vertragsverhältnisses unerheblich.
§2 - VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag über Online-Werbung zwischen ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG und dem Werber,
einer Werbeagentur oder einem sonstigen Dritten kommt, vorbehaltlich Buchungsverfügbarkeit,
mit der Annahme des Kundenauftrags durch ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG zustande.
Die Annahme des Werbeauftrags erfolgt schriftlich; eine Erklärung per E-Mail genügt diesem Schriftformerfordernis.
Wenn der Werbeauftrag durch eine Werbeagentur im Namen eines Dritten, d.h. insbesondere im Namen des Kunden der Werbeagentur,
erteilt wird, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur und nicht mit deren Auftraggeber zustande.
Soll trotz Erteilung des Werbeauftrags durch die Werbeagentur deren Auftraggeber Vertragspartner von ..one..internet..
agency GmbH & Co. KG werden, so muss die Werbeagentur hierauf ausdrücklich hinweisen, ihren Auftraggeber namentlich nennen
und ihre eigene Beauftragung durch den Dritten schriftlich nachweisen.
§3 - KÜNDIGUNG; STORNIERUNG:
Jede Partei ist wie folgt zur Kündigung / Stornierung von Werbeaufträgen berechtigt:
Jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung an die andere Partei mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, oder fristlos bei Verletzung einer Vertragspflicht, die nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Eingang einer entsprechenden schriftlichen Anzeige bei der vertragsbrüchigen Partei geheilt wird.
Im Falle der Kündigung dieser Vereinbarung werden beide Parteien von ihren jeweiligen vertraglichen Pflichten befreit.
Wird diese Vereinbarung jedoch durch den Werber gekündigt, ist der Werber verpflichtet, die bis zum Wirksamkeitstag der Kündigung
fällige Vergütung an ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG zu entrichten.
Erfolgt die Kündigung dieser Vereinbarung durch
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 3, hat der Werber die sofortige Zahlung jeglicher anteiliger,
noch nicht entrichteter Vergütung zu leisten. Stornierungen von Werbeaufträgen durch den Werber bis zu zwei Wochen vor Auftragsbeginn
sind kostenfrei möglich.
Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Auftragsbeginn bis zum Auftragsbeginn ist für die
Stornierung eine Gebühr in Höhe von 30% des Netto-Auftragswertes zu entrichten.
Bei einer Stornierung nach dem Auftragsbeginn kann
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG zusätzlich zum Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung 60% des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online-Werbung noch aussteht, berechnen. Dabei wird gegebenenfalls der für das geringere Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt.
Der insgesamt so in Rechnung gestellte Betrag ist jedoch auf den Preis für das ursprünglich vereinbarte Gesamtvolumen des Auftrags beschränkt.
MetaTags sowie Quellcode-Programmierungen der von ..one..internet..® agency GmbH & Co. KG für den Kunden erstellten Content-Seiten, bleiben Eigentum von ..one..internet..® agency GmbH & Co. KG und werden dem Auftraggeber für den Zeitraum der Vertragslaufzeit als Lizenz zur Verfügung gestellt.
Storniert
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG einen Auftrag entsteht hieraus keinerlei Haftung für
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG, abgesehen von einer Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich der anteiligen Vergütung für gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen.
§4 - HAFTUNG FÜR WERBEANZEIGEN:
Der Werber garantiert und übernimmt gegenüber ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG die vollumfängliche Haftung dafür, dass die Inhalte keinerlei anwendbare Rechts- oder sonstige Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen, dass er zur Veröffentlichung der Inhalte berechtigt ist sowie dass er
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG zur Veröffentlichung der Inhalte in seinem Namen ermächtigt.
Sofern der Werber bei Abschluss dieses Vertrags durch eine Agentur vertreten wird, erklärt die Agentur ihr Einverständnis zur vorstehenden Haftungserklärung, und garantiert außerdem, dass sie als ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Werbers handelt, sowie dass der Werber bis zum Tag der Unterzeichnung dieser Vereinbarung keinerlei wesentliche Vertragspflicht verletzt hat und mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Agentur nicht in Verzug geraten ist.
Der Werber haftet zugunsten von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG für sämtliche Verluste, Haftung, und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltshonorare), die zu Lasten von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG aufgrund von Ansprüchen, Klagen oder sonstiger Verfahren im Zusammenhang mit den Inhalten entstehen; er hat ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG bei der Abwehr solcher Ansprüche, Klagen und Verfahren zu verteidigen.
§5 - PREISE; RABATTE:
Die Preise für die Werbeleistungen von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG ergeben sich aus den jeweils aktuellen
Angeboten von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG.
Die Vergütung der Leistungen von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG
ist für den individuellen Werbeauftrag im jeweilig Angebot festgesetzt. In Ermangelung ist
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG berechtigt, den betreffenden Werbeauftrag nicht oder verspätet auszuführen.
Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in
den Angeboten genannten Rabattstaffeln ausgenommen.
Volumenrabatte gelten für den kumulierten Auftragsbestand, werden
nicht rückwirkend vergütet und beziehen sich auf im jeweils laufenden Kalenderjahr von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG
erbrachte Leistungen.
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG gewährt eine Agenturermäßigung in Höhe von 15% auf den Nachweis
der Agenturtätigkeit und die entsprechende Fakturierung an die Agentur.
§6 - REPORTING; ABRECHNUNGSGRUNDLAGE; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN; KEIN SKONTO:
Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, rechnet ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG die von ihr erbrachten Leistungen je nach Art der Kampagne auf der Basis der Anzahl von Klicks ab.
Zu diesem Zweck erstellt ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG ein Reporting über die Werbeerfolge, in dem die Anzahl der realisierten Klicks verzeichnet ist. Der Werber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Abrechnung der Vergütung von ..one..internet.. ® GmbH & Co. KG ausschließlich auf der Grundlage dieses von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG und ihren Handlungsbevollmächtigten erstellten Reportings erfolgt, ohne dass ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG zur Offenlegung des von ihr erstellten Reportings verpflichtet wäre.
Dies gilt auch für den Fall einer Abweichung des durch den Werber erstellten Reportings von dem von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG vorgelegten Reporting, es sei denn, der Werber erbringt den Nachweis dafür, dass das Reporting von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG im Einzelfall unzutreffend ist.
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG ist berechtigt, für ihre Leistungen eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung des Werbekunden zu verlangen. In diesem Fall wird die Werbemaßnahme des Werbetreibenden nicht starten, bevor die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung bei ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG eingegangen ist.
Der Werber hat sämtliche von
..one..internet.. agency GmbH & Co.KG in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG gewährt grundsätzlich keinerlei Preisnachlässe, Skonti etc. im Gegenzug für eine vor diesem Fälligkeitszeitpunkt erbrachte Zahlung; die in den von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG ausgestellten Rechnungen ausgewiesenen Beträge sind stets vollständig zu begleichen. Oder an eine andere von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG bei Rechnungsstellung gesondert angegebene Adresse.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Werbers ist
..one..internet.. agency GmbH & Co.KG berechtigt, diesem gemäß den Bestimmungen von Artikel 3 zu kündigen. Außerdem ist ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG in diesem Fall berechtigt, die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Zahlung zurückzustellen und für die restlichen Schaltungen Vorauszahlungen zu verlangen.
Die gemäß dieser Vereinbarung an ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG zahlbaren Beträge verstehen sich ausschließlich Steuern oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Abgaben; der Werber übernimmt die Verantwortung für die Errechnung und Abführung solcher Steuern und Abgaben (mit Ausnahme der von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG zu entrichtenden Ertragssteuer).
§7 - GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
In Ermangelung einer anderweitigen Individualvereinbarung verpflichtet sich ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG hinsichtlich der Erbringung ihrer Werbeleistungen nur zur ordnungsgemäßen Schaltung der Werbeaufträge, steht jedoch nicht für deren tatsächlichen Eingang, Abruf oder Kenntnisnahme beim Empfänger ein.
Vorbehaltlich des Nachstehenden leistet ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen jedoch nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG ist zur Nachbesserung ihrer Leistungen berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG zu.
Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Bestimmung haften ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG, ihre Erfüllungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigte nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; etwas anderes gilt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („KARDINALSPFLICHTVERLETZUNG“).
Für diesen Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG, ihren Erfüllungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigten, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung für eine Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit bleibt unberührt.
§8 - NUTZUNG DER DATEN UND DER KAMPAGNENINHALTE DES WERBERS:
Der Werber räumt ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG ausdrücklich das Recht ein, die im Zusammenhang mit Erteilung und Durchführung der Werbeaufträge durch den Werber übermittelten oder sonstig erhobenen Daten zu speichern und für interne Zwecke, wie etwa zu Werbe- oder Marktforschungszwecken zu nutzen.
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG ist berechtigt, Dritte mit der Speicherung und Verarbeitung dieser Daten zu beauftragen, sofern sich diese schriftlich zur Beachtung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten.
Außerdem erteilt der Werber
..one..internet.. agency GmbH & Co. KG unentgeltlich das Recht, die kreativen Inhalte der Werbeanzeige zu eigenen Werbezwecken, und insbesondere zur Vermarktung der Online-Werbe-Dienste, weltweit und zeitlich unbeschränkt zu nutzen und dabei auf die Identität des Werbers (auch unter Nutzung von dessen Logo) und auf die besonderen Bedingungen der Ausführung des individuellen Werbeauftrags hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang darf ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG insbesondere, aber nicht abschließend in Printmedien, in Online-Diensten, in Präsentationen, Broschüren, Live-Demonstrationen oder sonstigen Werbematerialien aller Art auf ihre Kooperation mit dem Werber hinweisen. Die Bestimmungen des untenstehenden Artikels 9 bleiben unberührt.
§9 - VERTRAULICHKEIT:
Informationen, die von einer Partei der anderen Partei offengelegt worden sind und dabei als “vertraulich” gekennzeichnet waren, oder die in Anbetracht der Umstände vernünftigerweise als vertraulich behandelt werden müssen (einschließlich dieser Vereinbarung), sind durch die Partei, die die Informationen erhalten hat, als vertraulich zu behandeln.
Die die Informationen erhaltende Partei darf diese nur mit der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offen legen oder sie zu anderen Zwecken als zu dem Zweck nutzen, zu dem die Bekanntgabe der Information erfolgt ist. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für einen Zeitraum von einem Jahr ab Bekanntgabe der betreffenden Information.
Sie besteht jedoch nicht insoweit, als die Information
(a) bereits öffentlich bekannt war oder nachfolgend anders als aufgrund einer Verletzung dieser Vertraulichkeitspflicht bekannt geworden ist,
(b) der die Information erhaltenden Partei bei Übermittlung bereits bekannt war,
(c) durch die die Information erhaltende Partei bereits unabhängig von der Übermittlung in Erfahrung gebracht worden war, oder
(d) von einer dritten Person ohne jegliche Vertraulichkeitspflicht oder Nutzungsbeschränkung übermittelt worden ist.
Soweit ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG sich zur Erbringung ihrer Leistungen eines Dritten bedient, ist sie berechtigt, die zur Durchführung des jeweiligen Werbeauftrags notwendigen Daten an diesen Dritten weiterzuleiten.
§10 - ABWERBEVERBOT
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von ..one..internet.. agency GmbH Co & KG.. direkt oder indirekt oder durch Dritte aktiv abzuwerben oder ohne Zustimmung von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG.. anzustellen.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe des 1,5 fachen Bruttojahresgehaltes des jeweiligen Mitarbeiters an
..one..internet.. agency GmbH & .Co..KG.. zu zahlen.
§11 - VERSCHIEDENES:
Diese Vereinbarung unterliegt den Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist Gummersbach.
Die im Rahmen eines Verfahrens oder Rechtsstreits zur Durchsetzung eines Anspruchs oder Rechtsmittels oder zur Auslegung dieser Vereinbarung entstandenen Kosten, einschließlich der angemessenen Rechtsanwaltshonorare, sind der obsiegenden Partei zu erstatten.
Der Werber darf seine aus dieser Vereinbarung erwachsenden Rechte und Pflichten nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG abtreten oder anderweitig über sie verfügen.
Diese Vereinbarung bindet und ist wirksam auch zugunsten der Rechtsnachfolger der Parteien. Diese Vereinbarung gibt sämtliche zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands getroffenen Vereinbarungen wieder und tritt an die Stelle aller vorhergehend oder gleichzeitig getroffenen Vereinbarungen oder Kommunikationen.
Alle Artikel bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung wirksam, zusammen mit allen anderen Bestimmungen, denen vernünftigerweise eine solche andauernde Wirksamkeit zukommen muss.
§12 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen Beabsichtigten am nächsten kommen.
3. Die ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG darf die Firma und Marke des Kunden als Referenz zu Marketingzwecken verwenden.
4. Die Verwendung des Namens ..one..internet.. agency GmbH..& Co. KG durch den Kunden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit einem von ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG durchgeführten Projekt bedarf der Einwilligung der ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG
5. Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag ist ohne vorherige Zustimmung der ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG ausgeschlossen.
6. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.
7. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
8. Die ..one..internet.. agency GmbH & Co. KG ist berechtigt, jeweils eine Kopie der Projektunterlagen zu Qualitätssicherungs- und Beweiszwecken auch nach Beendigung des Projekts zurückzubehalten.
9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gummersbach.